Unser Angebot
Wir bieten Dienstleistungen im Eisenbahnbereich an. Diese sind: Gestellung eines nach EBV geprüften Eisenbahnbetriebsleiters/stv. Eisenbahnbetriebsleiters für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EV) des öffentlichen- und nichtöffentlichen Verkehrs sowie für Anschlussbahnen nach BOA. Zudem kooperieren wir mit mehreren Dienstleistern im Bereich Notfall- und Störungsmanagement und bieten einen Bereitschaftsdienst im Notfall- und Störungsmanagement an.

Eisenbahnbetriebsleitung und Beratung
Sie benötigen fachkundige Beratung zum Bau- und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur oder im Eisenbahnverkehr? Wir helfen Ihnen weiter!

Gestellung von staatlich geprüften Eisenbahnbetriebsleitern
für öffentliche Eisenbahnen sowie Werks- und Anschlussbahnen
Wir haben nach der Eisenbahnbetriebsleiter-verordnung (EBV) geprüfte und geschulte EBL und EBL-V (Stellvertreter des EBL) als zuverlässige Mitarbeiter. Diese Übernehmen - je nach freien Kapazitäten - diese Aufgaben bei mehreren Eisenbahnverkehrs- und infrastrukturunternehmen. Gerne beraten wir Sie hierbei und prüfen, ob freie Kapazitäten vorhanden sind.

Notfall- und Störungsmanagement
Sie möchten ein Notfallmanagementsystem aufbauen und/oder betreiben? Wir helfen Ihnen weiter! Wir halten mit unseren Partnern für mehrere EIU und EVU Bereitschafsdienste vor.

Ausrüstung von Einsatzfahrzeugen / Unfallhilfsfahrzeugen
Auf Anfrage beraten wir Sie bei der Ausrüstung und Ausstattung von Unfallhilfsfahrzeugen für das Notfallmanagement von Eisenbahnverkehrs- und infrastrukturunternehmen. Von der Auswahl bis zur Abnahme durch einen Sachverständigen.

Schulungen und Prüfungen
Unsere nach AEVO-zugelassenen Ausbilder führen Schulungen im Bereich Eisenbahn durch. z.B. Regelmäßige Fortbildunsunterrichte (RFU), Schulungen zu speziellen Themen, Fortbildungsunterrichte der BOS-Organisationen wie Feuerwehr, THW etc. im Bereich Notfallmanagement. Zudem sind wir auf dem Weg, vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Ausbildungs- und Schulungsorganisation zu werden!

Sachkundiger im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO
Wir verfügen über die Sachkunde als Sicherheitsdienstleister nach § 34a GewO.
